An alle Grundstückseigentümer in den Ortsteilen Anger und Ried
Meldung vom 01.01.2010
Aus gegebenem Anlaß weisen wir ausdrücklich darauf hin, daß eine Einleitung von vorbehandeltem Abwasser (Überwasser) aus Hauskläranlagen in die öffentlichen Straßenentwässerungsgräben nur dort erlaubt ist, wo eine entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt und dort auch nur unter Beachtung einer Reihe von Auflagen.
Für die Ortsteile Anger und Ried liegt eine solche Gestattung nicht vor!
Eine solche Einleitung kann deshalb strafrechtliche Folgen haben. Wir bitten dies zu beachten.
gez.: Hogger
1. Bürgermeister
